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   LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09   

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https://dejure.org/2009,14069
LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09 (https://dejure.org/2009,14069)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.03.2009 - 9 Ta 9/09 (https://dejure.org/2009,14069)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. März 2009 - 9 Ta 9/09 (https://dejure.org/2009,14069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Satz 1; ZPO § 121 Abs. 2
    Prozesskostenhilfe für Zahlungsklage bei unstreitigen Vergütungsansprüchen ohne Durchführung des Mahnverfahrens; zumutbarer Antrag auf Versäumnisurteil ohne Beiordnung in einfach gelagertem Fall bei Entscheidungsreife des Beiordnungsantrags im Gütetermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Ta 241/04

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts und der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09
    Maßstab für die Feststellung der Mutwilligkeit ist dann aber, ob eine nicht hilfsbedürftige Partei in gleicher Weise ihre Ansprüche prozessual durchgesetzt hätte oder ob sie einen anderen kostengünstigeren Weg gewählt hätte (LAG Niedersachsen vom 13.09.2004, 13 Ta 374/04 Rn. 6, zitiert nach Juris; LAG Niedersachsen vom 04.06.2004, 10 Ta 241/04, LAGE § 114 ZPO 2002 Nr. 2 Rn. 22, Zöller/Philippi 27. Aufl. ZPO, § 114 Rn. 34 und BAG vom 03.08.2005, 3 AZB 58/04 n. v.).

    aaa) Die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hat im Beschluss vom 04.06.2004, 10 Ta 241/04 die Auffassung vertreten, der Kläger sei nur dann auf das Mahnverfahren zu verweisen, wenn der Arbeitgeber die Schuld förmlich anerkannt habe oder eine vorprozessuale Zahlungsaufforderung nicht erfolgt sei.

    Gerichtliche Verfahren seien inzwischen so kompliziert und unübersichtlich, dass nur in Ausnahmefällen anwaltliche Unterstützung entbehrlich ist (vgl. LAG Niedersachsen vom 04.06.2004 a. a. O. Rn. 41, Sächs. LAG vom 23.06.1998, 2 Ta 99/98 Rn. 94 ff.).

    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Beiordnung ist nach allgemeiner Ansicht auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrages abzustellen (Zöller/Philippi a. a. O. § 119 Rn. 46 a. e. und LAG Schleswig-Holstein vom 23.02.2006, 1 Ta 258/05; LAG Nds. vom 04.06.2004, a.a.O., Rn. 34).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 8 Ta 199/07

    Prozesskostenhilfe: Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09
    Auch wenn in dem Zeitpunkt immer noch unsicher ist, ob das Versäumnisurteil rechtskräftig wird oder der Beklagte Einspruch einlegt, ist es der Klägerin ohne weiteres zuzumuten, die weitere Entwicklung des Prozesses erst einmal abzuwarten (LAG Rheinland-Pfalz vom 29.08.2007 a. a. O. Rn. 3 m. w. N.).

    Bis zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife hatte die Sache keinen besonderen Umfang oder eine besondere Schwierigkeit (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz vom 29.08.2007, 8 Ta 199/07 Rn. 3, zitiert nach Juris).

  • LAG Niedersachsen, 13.09.2004 - 13 Ta 374/04

    Anforderungen an die Mutwilligkeit der Klageerhebung; Heranziehung des Sinn und

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09
    Maßstab für die Feststellung der Mutwilligkeit ist dann aber, ob eine nicht hilfsbedürftige Partei in gleicher Weise ihre Ansprüche prozessual durchgesetzt hätte oder ob sie einen anderen kostengünstigeren Weg gewählt hätte (LAG Niedersachsen vom 13.09.2004, 13 Ta 374/04 Rn. 6, zitiert nach Juris; LAG Niedersachsen vom 04.06.2004, 10 Ta 241/04, LAGE § 114 ZPO 2002 Nr. 2 Rn. 22, Zöller/Philippi 27. Aufl. ZPO, § 114 Rn. 34 und BAG vom 03.08.2005, 3 AZB 58/04 n. v.).

    bbb) Die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts hingegen hat durch Beschluss vom 13.09.2004, 13 TA 374/04 davon abweichend entschieden, dass eine sofortige Klageerhebung nur dann angebracht sei, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Mahnverfahren nicht zum Erfolg führen, also Widerspruch eingelegt werde.

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09
    Das Gericht muss erwägen, ob ein Ermittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BVerfG vom 12.04.1983 2 BvR 1304/80, 2 BvR 432/81 BVerfGE 63, 380/394; BVerfG vom 18.12.2001, 1 BvR 391/01, FamRZ 2002 S. 531).
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09
    Das Gericht muss erwägen, ob ein Ermittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BVerfG vom 12.04.1983 2 BvR 1304/80, 2 BvR 432/81 BVerfGE 63, 380/394; BVerfG vom 18.12.2001, 1 BvR 391/01, FamRZ 2002 S. 531).
  • OLG Nürnberg, 30.07.1997 - 8 W 2309/97

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Durchführung des Mahnverfahrens grundsätzlich die Beiordnung eines Rechtsanwaltes nicht in Betracht kommt (vgl. LAG Berlin vom 27.09.1996, 6 Ta 13/96; OLG Nürnberg vom 30.07.1997 8 W 2309/97, LAG Hamm vom 06.08.2001, 14 Ta 490/01; Zöller/Philippi a. a. O. § 114 Rn. 34 a).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.02.2006 - 1 Ta 258/05

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Entscheidungszeitpunkt, rechtliches

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09
    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Beiordnung ist nach allgemeiner Ansicht auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrages abzustellen (Zöller/Philippi a. a. O. § 119 Rn. 46 a. e. und LAG Schleswig-Holstein vom 23.02.2006, 1 Ta 258/05; LAG Nds. vom 04.06.2004, a.a.O., Rn. 34).
  • LAG Hamm, 06.08.2001 - 14 Ta 490/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe zur Durchführung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Durchführung des Mahnverfahrens grundsätzlich die Beiordnung eines Rechtsanwaltes nicht in Betracht kommt (vgl. LAG Berlin vom 27.09.1996, 6 Ta 13/96; OLG Nürnberg vom 30.07.1997 8 W 2309/97, LAG Hamm vom 06.08.2001, 14 Ta 490/01; Zöller/Philippi a. a. O. § 114 Rn. 34 a).
  • LAG Sachsen, 23.06.1998 - 2 Ta 99/98

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe und der Beiordnung eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09
    Gerichtliche Verfahren seien inzwischen so kompliziert und unübersichtlich, dass nur in Ausnahmefällen anwaltliche Unterstützung entbehrlich ist (vgl. LAG Niedersachsen vom 04.06.2004 a. a. O. Rn. 41, Sächs. LAG vom 23.06.1998, 2 Ta 99/98 Rn. 94 ff.).
  • LAG Berlin, 27.09.1996 - 6 Ta 13/96

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung für Mahnverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Durchführung des Mahnverfahrens grundsätzlich die Beiordnung eines Rechtsanwaltes nicht in Betracht kommt (vgl. LAG Berlin vom 27.09.1996, 6 Ta 13/96; OLG Nürnberg vom 30.07.1997 8 W 2309/97, LAG Hamm vom 06.08.2001, 14 Ta 490/01; Zöller/Philippi a. a. O. § 114 Rn. 34 a).
  • LG Lüneburg, 21.09.2001 - 8 O 247/01
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